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Erfolg für die Patentanwaltskanzlei Dr. Riebling

Die Fa. JT-Elektronik GmbH in Lindau ist Inhaberin des deutschen Patentes DE 101 02 056 B4 betreffend eine Satellitenkamera zur Inspektion und/oder Sanierung von Nebenkanälen, die von Abwasserkanälen abzweigen. Damit diese Satellitenkamera in unterschiedlich abzweigende Nebenkanäle eingefahren werden kann, besitzt sie an ihrem vorderen Ende eine Leitvorrichtung, die als "Lindauer Schere" bezeichnet wird.

JT-Elektronik ist gegen die Ausführung einer Satellitenkamera mit der Typenbezeichnung ORION L der Fa. IBAK Helmut Hunger GmbH & Co.KG wegen Patentverletzung vorgegangen und hat in erster Instanz Recht bekommen. Die dort verwendete Leitvorrichtung wird als "Kieler Stäbchen" bezeichnet. Das Landgericht Mannheim hat diese Ausführung als patentverletzend verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es wurde Berufung (6 U 208/07) eingelegt. Gegen das Klagepatent wurde Ni-Klage erhoben.

Der Wortlaut des Urteils ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.patent-riebling.de/image_uploads//newsletter/j551_urteil_lg_mannheim_7_o_338_06.pdf

JT-Elektronik hat mit IBAK gegen Zahlung einer namhaften Lizenzgebühr ein umfassendes Lizenzabkommen geschlossen. Alle anhängigen Verfahren wurden danach beendet.