Eine Patentanmeldung ist nur rechtsbeständig, wenn sie nicht vor dem Anmeldetag beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt einer anderen – nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten – Person offenbart wurde. Müssen Sie vorher Ihre Erfindung jemandem zeigen, verwenden Sie ein Geheimhaltungsformular.
Eine kompetente Beratung, ob Ihre beabsichtigte Anmeldung überhaupt Aussicht auf Patenterteilung hat und/oder ob Sie vielleicht fremde Schutzrechte verletzen, kann von einem Patentanwalt oder einem anderen Spezialisten geboten werden.
3. Seien Sie realistisch über die Erwartungen an Ihre Erfindung und die damit zu erreichenden Vorteile.
Es ist einfach, eine Erfindung zum Patent anzumelden. In vielen Fällen wird auch ein Patent erteilt. Die Vermarktung dieses Patentes ist die eigentliche Schwierigkeit!