Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Patentanmeldung

4 goldene Regeln vor Ausarbeitung einer Patentanmeldung:
Die schwersten – und in der Regel – nicht mehr reparablen Fehler werden ganz am Anfang gemacht:
1. Halten Sie Ihre Erfindung geheim und offenbaren Sie diese nicht einem Dritten bevor die Patentanmeldung eingereicht ist!

Eine Patentanmeldung ist nur rechtsbeständig, wenn sie nicht vor dem Anmeldetag beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt einer anderen – nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten – Person offenbart wurde. Müssen Sie vorher Ihre Erfindung jemandem zeigen, verwenden Sie ein Geheimhaltungsformular.

2. Denken Sie daran, dass die Durchführung einer Recherche vor Anmeldung und die Prüfung, ob die Erfindung überhaupt marktreif ist, viel Geld und Zeit sparen. Solche Recherchen werden von vielen Fachleuten angeboten. Eine Recherche ist jedoch nur brauchbar, wenn Sie nicht nur eine Titelliste und/oder einen Stapel von Druckschriften bekommen und sich selbst durchkämpfen müssen.

Eine kompetente Beratung, ob Ihre beabsichtigte Anmeldung überhaupt Aussicht auf Patenterteilung hat und/oder ob Sie vielleicht fremde Schutzrechte verletzen, kann von einem Patentanwalt oder einem anderen Spezialisten geboten werden.

3. Seien Sie realistisch über die Erwartungen an Ihre Erfindung und die damit zu erreichenden Vorteile.

Es ist einfach, eine Erfindung zum Patent anzumelden. In vielen Fällen wird auch ein Patent erteilt. Die Vermarktung dieses Patentes ist die eigentliche Schwierigkeit!

4. Suchen Sie den Rat eines unabhängigen Spezialisten, wie den eines Patentanwaltes, der Sie im Vorfeld vor schwerwiegenden Entscheidungen warnt (Weltpatent?? Nein, danke!)