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  Aktuell
   
   
 
Häusermann kontert Angriff von Korstens & Goossens  
 
 
   
  Häusermann geht wegen des Vorwurfs der angeblichen Patentverletzung EP 1 639 869 B1 zum Gegenangriff über: Korstens & Goossens GmbH ist pleite!  
 
   
Notizen aus der Praxis  
 
 
   
  Berichte über laufende und abgeschlossene Verfahren  
 
   
Aktuell 5  
 
 
   
  EP 0 931 003 B1- Europäisches Patent MeadWestvaco vernichtet in 1. Instanz vor dem Bundespatentgericht (BPatG)  
 
   
Erfolg vor dem LG Mannheim  
 
 
   
  In dem Rechtsstreit Alfred Kärcher GmbH & Co.KG gegen ALTO Deutschland GmbH konnte eine Klage wegen Patentverletzung erfolgreich abgewehrt werden.  
 
   
Erfolg vor dem BGH 1  
 
 
   
  Erfolgreich den Angriff aus einem Angreifer-Patent abgewehrt. Das Angreifer-Patent konnte vor dem Bundesgerichtshof vernichtet werden.  
 
   
Innovations- und Markenschutz  
 
 
   
  Politiker, Wirtschaftsexperten und Unternehmer sind sich einig: Nur durch Innovationen kann die Wirtschaft florieren! Wir helfen unseren Mandanten kostensparend ihr Ziel zu erreichen!  
 
   
Patentanwalt  
 
 
   
  Willkommen in der Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Peter Riebling  
 
   
Häusermann kontert Angriff von JUMATECH  
 
 
   
  Häusermann kontert einen Angriff der Fa. JUMATECH wegen angeblicher Gebrauchsmuster-Verletzung mit einer Löschungsklage vor dem DPMA und gewinnt die erste Instanz.  
 
   
Londoner Übereinkommen  
 
 
   
  Das Londoner Übereinkommen hilft Übersetzungskosten bei EP-Patenten zu sparen.  
 
   
Aktuell 4  
 
 
   
  BGH-Entscheidung zur Gebrauchsmuster-Verletzung: In Sachen ALTO Deutschland GmbH gegen Rudolf Kränzle GmbH bestätigt der BGH seine Rechtsprechung zur Auslegung eines Gebrauchsmusters  
 
   
Erfolg vor dem BGH 2  
 
 
   
  BGH entwickelt seine "Formstein"-Rechtsprechung weiter: In der Entscheidung "Kontaktfederblock" konnte ein Patent erfolgreich gegen einen Verletzer durchgesetzt werden.  
 
   
Kostenlose Erfinderberatung  
 
 
   
  Kostenlose Erfinderberatung für Einzelerfinder  
 
   
Aktuell 1  
 
 
   
  Technologie der Herstellung von Betonfertigteilen bleibt geschützt: Erfolgreiche Verteidigung des europäischen Patentes EP 0 692 352 B1 gegen Nichtigkeitsklage in erster Instanz.  
 
   
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